Spiel- und Platzordnung

I. SPIELBERECHTIGUNG

I.1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag und sonstige beschlossenen Gebühren entrichtet haben.

I.2. Mitglieder, die ohne oder mit ungültiger Spielmarke spielen, können vom Platz gewiesen werden. Im Wiederholungsfalle kann durch den Vorstand ein Bußgeld oder Spielverbot festgelegt werden.

 

II. SPIELZEIT

II.1. Gespielt werden kann von 07.00h bis 22.00h.
Die Plätze 1 und 2 dürfen vor 09.00h und zwischen 13.00h und 15.00h nicht bespielt werden.

II.2. Die Spieldauer beträgt für Einzel und Doppel 60 Minuten.

 

III. PLATZBELEGUNG

III.1. Platz und Spielzeit werden auf der Magnettafel am Tennisplatz eingetragen, das heißt, die Spielmarke wird auf die gewünschte Uhrzeit und den Platz geheftet. Jeder, der sich eingetragen hat, muss vom Zeitpunkt der Eintragung bis zum Spielbeginn anwesend sein, andernfalls entfällt die Eintragung.

III.2. Jeder darf seine Spielmarke nur selbst anheften. Es ist also nicht erlaubt, dass jemand für nicht anwesende Familienmitglieder oder Freunde einen Platz belegt. Wird auf den Spielanspruch verzichtet, sind die Spieler mit den nachfolgend angebrachten Spielmarken als erste berechtigt, den Platz zu belegen.

III.3. Jedes Mitglied kann mit seiner Spielmarke allein einen Platz belegen. Ist jedoch 15 Minuten vor Beginn der Spielzeit noch kein Partner vorhanden, ist der Platz gemäß III.2. sofort frei zu geben. Der Partner kann niemand sein, der während der Wartezeit des reservierenden Mitgliedes bereits gespielt hat, es sei denn, es besteht kein Spielbedarf anderer Mitglieder.

III.4. Die Spielmarke muss immer auf dem Platz angebracht sein, auf dem das entsprechende Mitglied gerade spielt.

III.5. Wird nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Anspruch auf den Platz erhoben, darf weiter gespielt werden.
Die Spielmarken sind aber auf dem Zeitpunkt des Spielbeginns zu belassen.

III.6. Erwachsene Mitglieder, die tagsüber spielen können, werden gebeten, an Werktagen nach 17.00h die Plätze nicht zu belegen.

III.7. Es dürfen keine Spieler nach Ablauf ihrer Spielzeit vom Platz geholt werden, wenn noch andere Plätze bespielbar sind.

III.8. Beträgt die Wartezeit auf einen freien Platz mehr als 1,5 Stunden, kann durch den Platzwart oder Vorstandsmitglieder bestimmt werden, dass nur noch Doppel gespielt wird.

III.9. Für Ranglistenspiele muss der Platz mindestens einen Tag vorher beim Platzwart reserviert werden. In den Hauptspielzeiten darf nur ein Platz für Ranglistenspiele belegt werden.

III.10. Nach Beendigung des Spieles sind die Spielmarken alphabetisch geordnet an den Metalltafeln im Flur neben den Umkleiden anzubringen.

 

IV. JUGENDSPIELBETRIEB

IV.1. Jugendliche unter 18 Jahren, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, können von Montag bis Freitag von 07.00h bis 17.00h, am Wochenende und an Feiertagen bis 15.00h uneingeschränkt spielen.

IV.2. Zu allen anderen Zeiten stehen ihnen diePlätze 6 und 7 zur Verfügung, die Plätze 1 bis 5 nur in Verbindung mit einem, im Doppel zwei Erwachsenen oder bei Nichtbeanspruchung erwachsener Mitglieder.

V. HAUPTSPIELZEITEN

Hauptspielzeiten sind:

Montag bis Freitag ab 17.00h

Wochenende und Feiertag ab 15.00h

 

VI. GÄSTE

VI.1. Gäste sind im TCB herzlich willkommen, dürfen aber ausschließlich in Verbindung mit mindestens einem Clubmitglied spielen.

VI.2. Jeder Gast darf höchstens 5-mal pro Saison spielen.

VI.3. In den Hauptspielzeiten darf der Spielantritt nur erfolgen, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden.

VI.4. Die Gastmarken-Gebühr beträgt
10,00 Euro für ein Einzelspiel (60 min)
5,00 Euro für ein Doppelspiel (60 min)
und ist vor Spielantritt beim Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu entrichten.

 

VII. PLATZPFLEGE

VII.1. Nach jedem Spiel sind die Mitglieder verpflichtet, den Platz inklusive Auslauf abzuziehen und die Linien zu kehren. Falls erforderlich, muss der Platz vor Spielbeginn gewässert werden. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

VII.2. Gespielt werden darf nur mit Tennisschuhen. Tenniskleidung ist erwünscht.

 

VIII: SONSTIGES

VIII.1. Alle Mitglieder haben das Recht und die Verpflichtung, für die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung zu sorgen. Grobe und wiederholte Verstöße gegen diese Ordnung können mit Spielverbot oder Ausschluss des betreffenden Mitgliedes aus dem Verein geahndet werden.

VIII.2. Wir weisen darauf hin, dass Kleinkinder und schulpflichtige Kinder, die nicht Mitglieder des Vereins sind, aus versicherungsrechtlichen Gründen die Plätze nicht betreten dürfen. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Stefan Oßwald, 1.Vorsitzender
Dirk Heck, 2. Vorsitzender
Timo Intek, Sportwart

geändert durch Vorstandsbeschluss von 2018